
Diese Organisationen stehen nach Erteilung des entsprechenden Bescheides durch das Finanzamt Wien 1/23 auf der sogenannten Spendenliste, die Sie im Internet auf der folgenden Seite abrufen können: http://www.bmf.gv.at/Service/allg/Spenden/
Bis dato umfasst die Liste 393 Organisationen (Stand 25.1.2010).
NICHT abgesetzt werden können Spenden an Organisationen, die beispielsweise im Tier- oder Umweltschutz tätig sind. Diese wurden im Zuge der Gesetzwerdung von der Absetzbarkeit ausgeschlossen!
In der Praxis
Die SpenderInnen setzen die Spendenbeträge als Sonderausgaben in die Arbeitnehmerveranlagung ein, der Höchstbetrag beläuft sich auf 10 % des Gesamtbetrages der Vorjahreseinkünfte. Bei Unternehmen sind es ebenfalls maximal 10% des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres als Betriebsausgabe.
Weitere Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung finden Sie auf www.help.gv.at
Für 2009 und 2010 sind als Beleg für die Spenden die Original-Zahlungsbelege wie z.B. Überweisungsbestätigung oder Kontoauszüge sieben Jahre aufzubewahren.
Sozialversicherungsnummer
Ab 2011 müssen die SpenderInnen den Organisationen ihre Sozialversicherungsnummer bekanntgeben, die sie an die Finanzbehörden weiterleiten. Damit wird den Organisationen ein beträchtlicher administrativer Aufwand mit entsprechenden Mehrkosten aufgebürdet, SpenderInnen zeigen sich aus Gründen des Datenschutzes verunsichert.
Die IÖGV plädiert für die Beibehaltung des aktuellen Belegsystems.
Weitere Informationen auf der Homepage des Finanzministeriums (BMF)
http://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Einkommensteuer/AbsetzbarkeitvonSpenden/_start.htm