Neue Zahlunganweisung

Durch die Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrraumes kommt es bei Zahlungsbelegen zu einer Neuerung: es wird künftig nur mehr einen einheitlichen Zahlungsbeleg, die Zahlungsanweisung geben.

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Sozialversicherungsnummer und Absetzbarkeit

Die Hilfsorganisationen müssen ab dem Jahr 2011 die Sozialversicherungsnummern ihrer SpenderInnen sammeln und dem Finanzamt übermitteln.

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Vereinsrichtlinien des BMF geändert!

Die Vereinsrichtlinien des BMF wurden vor kurzem in einem Wartungserlass abgeändert, berichtet die Zukunftsplattform Steirische Vereine.

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Achten Sie auf die Statuten !

Noch immer erhalten wir Hinweise darauf, dass Vereine aufgrund von Statutenmängeln Steuernachzahlungen leisten müssen.

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Spendenbestätigungen - wichtiger Hinweis!

Bitte weisen Sie Ihre Spender und Spenderinnen darauf hin, die Originalbelege ihrer Spenden sieben Jahre lang aufzubewahren.

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Stichwort Einzugsermächtigungen

Das neue Zahlungsdienstegesetz ist seit 1. November 2009 in Kraft. Es enthält neue Stornofristen für Einzugsermächtigungen: 56 Tage statt den bisher üblichen 42 Tagen.

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Rekordstand beim Spendengütesiegel

Über 200 österreichische NPOs führen das Österreichische Spendengütesiegel!

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Alle Infos zum

Spendengütesiegel:

www.osgs.at

Spendengütesiegel