![]() |
Sozialversicherungsnummer und AbsetzbarkeitDie Hilfsorganisationen müssen ab dem Jahr 2011 die Sozialversicherungsnummern ihrer SpenderInnen sammeln und dem Finanzamt übermitteln. |
![]() |
Vereinsrichtlinien des BMF geändert!Die Vereinsrichtlinien des BMF wurden vor kurzem in einem Wartungserlass abgeändert, berichtet die Zukunftsplattform Steirische Vereine. |
![]() |
Achten Sie auf die Statuten !Noch immer erhalten wir Hinweise darauf, dass Vereine aufgrund von Statutenmängeln Steuernachzahlungen leisten müssen. |
Bitte weisen Sie Ihre Spender und Spenderinnen darauf hin, die Originalbelege ihrer Spenden sieben Jahre lang aufzubewahren.
![]() |
Stichwort EinzugsermächtigungenDas neue Zahlungsdienstegesetz ist seit 1. November 2009 in Kraft. Es enthält neue Stornofristen für Einzugsermächtigungen: 56 Tage statt den bisher üblichen 42 Tagen. |